Begutachtung der MTD-Gesetzesnovelle
Kurt
18.05.2024
Nach so langer Zeit liegt ein Gesetzesentwurf für das neue MTD-Gesetz vor, das einige positive Änderungen bringt und manche Fragen offen lässt.
Gleich zu beginn sticht ins Auge, dass man sich bei der Benennung der Berufsgruppen nun vom antiquierten gehobenen medizinisch-technischen Dienstes weg bewegt. Man wählt den im Wiener Gesundheitsverbung geprägten Begriff der MTDG: die medizinischen, therapeutischen und diagnostischen Gesundheitsberufe.
Endlich können – auch wenn die Umsetzung noch nicht ganz klar ist – Angehörige der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe Arzneimittel und Hilfsmittel verordnen. Heilnahrungen für die Enterale Ernährung könnten so zum Beispiel von Diätolog*innen direkt verordnet werden. Ebenso Rollmobile durch die Physiotherapie.
In § 33 findet die Multiprofessionalität als Berufspflicht den Weg in den Gesetzestext. Das ist begrüßenswert und sollte Standard in allen Gesetzen sein, die Gesundheitsberufe betreffen.
Auch der MTD-Beirat der als Gegenpol zur Ärztekammer direkt am Verhandlungstisch mit dem Gesundheitsministerium sitzen soll ist eine gute und wichtige Neuerung.
Dass es aber weiterhin keinen Direct Access zu zumindest mancher der Berufsgruppen der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe gibt stößt sauer auf und wirkt nicht nach einem Gesetz, das 2024 geschrieben wurde. Auch, dass eine "konkrete ärztliche Anordnung" das "eigenverantwortliche" Handeln der Berufsgruppen ein Stück weit untergräbt verwundert.
Eine ganz konkrete Frage habe ich da noch, was den Berufssitz angeht: Wenn ich nur Hausbesuche mache, und meinen Privatwohnsitz als Berufssitz angegeben habe, besucht mich dann auch der Amtsarzt? Denn genau das suggeriert § 30 Abs 5.
In meiner Stellungnahme an das Gesundheitsministerium schließe ich mich Physio-Austria mit deren Textbausteinen an und ermutige alle Betroffenen auch eine Stellungnahme abzugeben.